Aktuelle Meldungen für den Platz- und Flugbetrieb

Luftverkehrsordnung (LuftVO) - ging an alle Mitglieder per Mail !!!

Liebe Mitglieder,
Die Luftverkehrsordnung (LuftVO) schreibt für Modellflieger, die ihr Flugmodell im privilegierten Rahmen eines Modellflugverbandes betreiben wollen, einen Kenntnisnachweis vor.
Im Zusammenhang mit der Aktualisierung unserer Modellfluggeländeordnung ( bisher Flugplatzordnung ) und den geänderten Vorschriften der Luftverkehrsordnung hat der Vorstand folgende Vorschriften für die aktive Teilnahme am Flugbetrieb auf unserem Modellfluggelände beschlossen:

Jedes aktive Mitglied unseres Vereins ist verpflichtet, den Kenntnisnachweis des DMFV oder ein Schulungszertifikat eines anderen, deutschen Modellflugsportverbandes ( MFSD ) zu erwerben und dies dem Verein nachzuweisen.
Jedes aktive Mitglied muss die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung für den Modellflugbetrieb gegenüber dem Verein anhand der Versicherungsunterlagen nachweisen. Diese Pflicht besteht für Mitglieder, die über die MFG beim DMFV versichert sind, nicht.

Damit wir als Verein die entsprechenden Nachweise über Kenntnisnachweis und Versicherung führen können, erwarten wir die Einreichung der Unterlagen über die E-Mail Adresse: kassierer@mfg-euskirchen-zuelpich.de bis zum 01.12.2022.
Für die fremdversicherten Mitglieder ist der Versicherungsnachweis für 2023 ab dem 01.01.2023 zu führen. Werden die geforderten Unterlagen von aktiven Mitgliedern nicht beigebracht, besteht für diese Flugverbot. Wir bitten alle aktiven Mitglieder, die die geforderten Unterlagen bisher noch nicht eingereicht haben, dies bis zum angegebenen Termin zu erledigen, damit wir in Zukunft unseren Flugbetrieb gesetzeskonform durchführen können.

Beste Grüße
Euer Vorstand

Fliegen nur mit e-ID Registrieungsnummer auf dem Modell!
Seit dem 16.04.2021 ist die e-ID Registrierung auf jedem Modell Pflicht. Sie muss nur auf Anfrage sichtbar sein und bedarf nicht spezieller Anforderungen (auch innen im Modell zulässig - sonst außen, kein spezielles Material). Falls Ihr noch keine eigene e-ID habt, bitte besorgen (siehe unten). Damit dem Verein keine Nachteile enstehen, haltet Euch bitte daran. Der Aufwand ist minimal (Aufkleber).

10.06.2021 Kenntnis- und EU-Kompetenznachweis - was ist nötig und was ist unnötig
Durch die neue EU-Verordnung und den neuen Kompetenznachweis des LBA gibt es viele Fragen - vor allem, brauche ich den neuen des LBA auch, wenn ich schon den Nachweis des DMFV habe. Ein Kenntnisnachweis ist jedoch seit Beginn diesen Jahres erforderlich. In Kürze: wer den DMFV-Nachweis hat, braucht bis Ende 2022 nichts zu machen. Ob der DMFV-Kenntnisnachweis seine Gültigkeit verliert, oder er "umgeschrieben" wird, ist noch nicht klar. Näheres unter Kenntnis- und EU-Kompetenznachweis - Seite des DMFV

16.04.2021 Vergabe der LBA Registrieungsnummern
Jeder, der über den DMFV oder den DAeC Mitglied ist (Einzelmitglied oder über den Verein) erhält ab heute per Mail eine Registrierungsnummer, die sog. e-ID. Diese Nummer muss in/an allen "Fluggeräten" (UAS) des Piloten angebracht werden. Im Gegensatz zu früher muss diese aber nicht mehr feuersicher sein (Aufkleber) und kann auch innen (zugänglich) angebracht werden. Man muss also nicht mehr sein Scalemodell verunstalten. Es reicht, wenn diese Nummer zugänglich ist (Batteriefach etc.). Ein Schild mit Namen etc. ist nicht mehr gefordert, wird aber weiterhin empfohlen und kann auch innen angebracht werden. Das Anbringen der e-ID ist Pflicht und sollte in die Flugplatzordnung aufgenommen werden. Bei der (Erst-)Anmeldung wird ein EU-Kompetenznachweis A1/A3 gefordert. Dieser ist für DMFV-Mitglieder jedoch bis 31.12.2022 nicht erforderlich. Der Nachweis wird ab Sonntag jedoch gebührenpflichtig werden. Wer also noch bis Sonntag die Online-Prüfung ablegt, bekommt ihn kostenlos. Weiteres unter
Hinweis des LBA zu unbemannten Luftfahrzeugen
Anmeldung im persönlichen Dashboard für UAS-Betreiber und Fernpiloten des LBA
Fragen und Antworten zur Registrierung und Kennzeichnung des UAS

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